Raumplanung
Einen immer wichtigeren Teil der Arbeit nimmt der gesamte Bereich der Raumplanung ein, weshalb eine eigene Unterabteilung, das Amt für Raumordnung und Vermessung, geschaffen wurde, welches die unterschiedlichen Anliegen der Akteure zu bündeln versuchen soll. Das ARV ist massgeblich für die Koordination und Ausführung der im kantonalen Richtplan entschiedenen Unternehmen zuständig. Daneben erarbeitet es aber auch mehr oder weniger selbstständig weitere Grundlagen für die zukünftige räumliche Entwicklung. Diese steht oft in engem Austausch mit den entsprechenden Stellen auf kommunaler Ebene. Neben der planerischen Tätigkeit nimmt konkret die Vermessung einen wichtigen Teil der Arbeit ein. Grundlegendes Mittel für die gültige Vermessung bildet das Fixpunktnetz, das ständig unterhalten und erneuert werden muss. Die Sammlung dieser Geoinformationen nimmt im politischen Alltagsgeschäft stetig an Bedeutung zu. Der dritte wichtige Bereich umfasst den gesamten Denk- und Kulturgüterschutz, dem sich das ARV verpflichtet hat. Darunter fallen etwa die archäologischen Ausgrabungen wie auch die Denkmalpflege.